Steuerberater Influencer & Content Creator
Steuerberatung für YouTube, Twitch, Blogger, Instagram & TikTok
Du suchst einen Steuerberater für Influencer und führst Deine Content Creator Tätigkeit im Haupterwerb aus? Wir beraten Dich deutschlandweit. Dabei sprechen wir Deine Sprache, kennen Deine Tools und geben unsere Branchen-Erfahrung gern an Dich weiter. Egal welche Plattform Du nutzt, wir verstehen die steuerliche Logik dahinter.
Wir kennen uns mit den Themen aus, die Dir wichtig sind!
Du konzentrierst Dich auf das, was Du am besten kannst: Deine starke Medienpräsenz, Deine tolle Community, Deine Kreativität. Wir kümmern uns mit genauso viel Elan um Deinen „Steuerkram“. Natürlich voll digital und mit modernem Workflow für Deine Buchhaltung.


Bereit für gemeinsame Ziele?
Dann vereinbare jetzt ein Erstgespräch mit mir und stelle bitte kurz Deinen Hauptkanal und Dein Unternehmen vor!
Unser Leistungspaket als ganzheitlicher Steuerberater für Influencer umfasst
Deine komplette, digitale Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschluss- und Steuererklärungsarbeiten.
Wir haben Deine Einnahmen immer im Blick, um Deine Steuerzahlungen vorausschauend zu planen.
Umsatzsteuer-Beratung:
Die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen Deiner Tätigkeit als Influencer sind nicht zu unterschätzen! Gerade in Bezug auf internationale Geschäftsbeziehungen (z.B. AdSense & Reverse Charge) bieten wir Dir eine kompetente Beratung.
Dokumentation Deiner Sachzuwendungen:
Wir unterstützen Dich dabei, dass Du die Produktzusendungen und Geschenke von Kooperationspartnern richtig dokumentierst und ordnen diese steuerlich ein.
Betriebsausgaben:
Wir beraten Dich, welche Ausgaben Du steuerlich ansetzen kannst.
Moderne Kommunikation:
Wir besprechen Deine Sachverhalte zeitgemäß, digital und deutschlandweit mit Dir. Es spielt also keine Rolle, ob Du in Berlin, Hamburg, München oder Dresden wohnst. Wir sind Deine digitale Kanzlei im Hintergrund.
So funktioniert unsere Steuerberatung für Influencer

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?
Nachdem wir uns im Erstgespräch kennengelernt und all Deine Fragen geklärt haben, erhältst Du in der Regel ein unverbindliches Angebot zu unseren Steuerberatungsleistungen. Wenn Du dieses annimmst, richten wir im nächsten Schritt den optimalen Belegaustausch mit Dir ein.
Wie erfolgt der Belegaustausch?
Deine Belege und Unterlagen sendest Du uns natürlich nur digital. Die beliebteste Anwendung für den Belegaustauch ist bei unseren Influencern das Programm DATEV Unternehmen Online. Es hat auch ein digitales Belegarchiv, sodass Du Deine Belege immer wiederfindest. Dein Geschäftskonto und Paypal-Konto spielen wir ebenso digital ein. Mit der technischen Anbindung etablierst Du also gleichzeitig eine zeitgemäße Büroorganisation.
Können wir mehr als nur Steuerberatung?
Ja! Das Steuerrecht steht meist in einem direkten Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Fragen. Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Influencer wirtschaftlich erfolgreich sind. Aufgrund unserer Erfahrung und unseres Netzwerkes bieten wir Dir auf Wunsch eine kompetente Betriebsberatung an.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was Du als Neueinsteiger im Influencer-Gewerbe wissen musst!
Müssen Influencer Steuererklärungen abgeben?
Wie jeder andere Unternehmer, musst Du auch als Influencer Steuererklärungen abgeben und Dein Einkommen versteuern. Hinzu kommen viele umsatzsteuerliche Fallstricke, die einer kompetenten Beratung bedürfen. Wir achten darauf, dass Du Deine Steuerzahlungen immer auf dem Schirm hast. So weißt Du genau, wie viel Geld Du dafür zurücklegen musst und wie viel Dir für private Ausgaben zur Verfügung steht.
Müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?
Sobald Du regelmäßig Einnahmen, auch in Form von Produkt-Zusendungen, über Insta-Kooperationen, TikTok, Twitch, YouTube und Co. erzielst, bist Du in der Regel gewerblich tätig. Das heißt, dass Du dann zur Anmeldung Deines Gewerbes bei Deiner Gemeinde verpflichtet bist. Die Gewerbeanmeldung kannst Du meistens schon online über die Website Deiner Gemeinde vornehmen. Die Anmeldung wird automatisch dem Finanzamt mitgeteilt.

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Dann vereinbare jetzt ein Erstgespräch mit mir und stelle bitte kurz Deinen Hauptkanal und Dein Unternehmen vor!
